Die Stadt Mannheim setzt ein starkes Zeichen für Natur- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung: Nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik hat nun der Gemeinderat die kommunale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Damit liegt erstmals ein umfassender Rahmen vor, um die biologische Vielfalt im Stadtgebiet gezielt zu schützen, zu fördern und langfristig zu sichern.
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.
Die Stadt Mannheim nimmt seit 2009 aktiv an Urban Audit, dem europäischen Städtevergleich der Europäischen Union teil. Seit 2012 stellt die Stadt Mannheim die Betreuende Stelle der KOSIS-Gemeinschaft Urban Audit, die die Datensammlung für Deutschland als Gemeinschaftsvorhaben mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Europäischen Statistischen System (ESS) betreibt.
Neben der Erhebung von objektiven Strukturdaten finden alle drei Jahre europaweite Bürgerumfragen zur Lebensqualität in der Stadt statt. Die wichtigsten Mannheimer Ergebnisse aus der Urban Audit-Bürgerumfrage 2021:
Zufriedenheit mit öffentlichen Dienstleistungen in Mannheim
Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, die bürokratischen Hürden hinter sich zu bringen und beraten Sie gerne auch im persönlichen Gespräch.
Fahrräder, die an Fahrradbügel angeschlossen und nicht mehr genutzt werden, blockieren dauerhaft wertvolle Abstellmöglichkeiten im knappen öffentlichen Raum. Diese Fahrradbügel stehen dann nicht mehr denjenigen zur Verfügung, die ihr Rad tatsächlich nutzen.
Notgedrungen werden die Räder an Geländern, Laternenmasten oder an Baumschutzringen abgestellt. Dabei werden Blindenleitsysteme und Gehwege zugestellt. Dies schränkt Personen ein, die zu Fuß gehen, die mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator unterwegs sind.