Schwerpunktkontrolle in Mannheimer Shisha-Bars
Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Tabakerzeugnisgesetz im Zusammenhang mit Shisha-Tabak, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, gaststätten-, gewerbe- und baurechtliche Zuwiderhandlungen – um solche Verstöße aufzudecken und dagegen vorzugehen, wurden am vergangenen Mittwoch, 25. Februar 2026, schwerpunktmäßige Kontrollen von Shisha-Bars in der Mannheimer Innenstadt durchgeführt. Die Kontrollen erfolgten gemeinsam durch das Hauptzollamt Karlsruhe und die Stadt Mannheim.
In der Zeit von 17 bis 23 Uhr wurden dabei insgesamt fünf Shisha-Bars und ein Kiosk kontrolliert. Nebst den oben genannten Aspekten erfolgten im Rahmen der Kontrollen auch die turnusmäßige Überprüfung der in den Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte sowie der Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
4 x Einleitung Strafverfahren wg. Verdacht der Steuerhehlerei nach § 374 AO
4 x Einleitung Ordnungswidrigkeitenverfahren wg. Verdacht der Verbrauchsteuergefährdung nach § 381 AO
1 x Sicherstellung im Aufsichtsweg nach § 215 AO
1 x Stundenaufzeichnungspflichtverletzung
1 x Mitführungspflichtverstoß von Ausweisdokumenten nach § 2a SchwarzArbG
1 x Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten nach § 2a SchwarzArbG
Es wurden insgesamt über 500 Gegenstände (Behältnisse) sichergestellt. Erwähnenswert ist, dass der Betreiber einer Shisha-Bar Beweismittel auf dem Dach seiner Bar versteckt hatte. Diese konnten jedoch im Rahmen einer steuerlichen Nachschau aufgedeckt werden.
In den fünf Shisha-Betrieben wurden festgestellt:
- 16 Verstöße gegen die gaststättenrechtlichen Auflagen für Shisha-Betriebe
- 4 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
- 6 Verstöße gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz
- 1 Verstoß gegen die Gewerbeordnung
- 1 Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag
- 1 Verstoß gegen die Spielverordnung
- 1 Straftat wegen des illegalen Abhaltens eines Glückspiels gemäß § 284 StGB (Illegales Wett-Terminal)
In zwei Betrieben wurde das Bereitstellen von Shishas bis auf Weiteres untersagt.
Darüber hinaus wurden ein Verstoß gegen das Pfandgesetz, ein Verstoß gegen die Mess- und Eichverordnung sowie in drei Fällen lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt.
Seitens des Hauptzollamts Karlsruhe haben die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Kontrolleinheit Verkehrswege an der Aktion teilgenommen. Seitens der Stadt Mannheim wurde die Kontrolle durch die Immissionsschutzbehörde und die Gaststättenbehörde begleitet.
Die gezielten und intensiven Schwerpunktkontrollen haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden auch künftig weiter fortgesetzt. Sie sollen nicht nur Missstände aufdecken, sondern insbesondere auch dazu beitragen, das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.
Weitere Aktionen mit ähnlicher Zielrichtung sind bereits in der Planung.