Sicherheit & Ordnung -

ASP: Verwaltung erinnert an Regeln

Die konsequenten Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) haben in den vergangenen Monaten Wirkung gezeigt. Damit die Situation weiterhin stabil bleibt – gerade auch vor dem Hintergrund des Aufflackerns des Seuchengeschehens im benachbarten südlichen Hessen – appelliert die Stadt Mannheim erneut, die weiterhin geltenden Regeln einzuhalten. Denn gerade jetzt mit Beginn der wärmeren Jahreszeit zieht es wieder viele Menschen nach draußen. Leider wird dabei in jüngster Vergangenheit immer wieder beobachtet, dass insbesondere die Leinenpflicht für Hunde missachtet wird.

Diese Regeln gelten

Um einen Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu leisten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, bittet die Verwaltung alle Bürger sowie Besucher eindringlich, die folgenden Regeln weiterhin strikt zu beachten:

  • Hunde an die Leine: Nördlich des Neckars müssen Hunde an die Leine genommen werden. Die Regelungen zur Leinenpflicht nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim gelten davon unabhängig weiter, d.h. es gilt grundsätzlich auch eine Leinenpflicht innerhalb der zusammenhängenden Bebauung im gesamten Stadtgebiet.veterinaerdienst@mannheim.de
  • Freizeitaktivitäten im Wald: Radfahren, Reiten und Spazierengehen ist ausschließlich auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen erlaubt.
  • Grillen im Wald: Grillplätze im Wald dürfen nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Grillplätze, die sich innerhalb bzw. im unmittelbaren Umfeld (max. 100 Meter) von bebauten Gebieten befinden. Grillverbote nach § 5 der Allgemeinen Polizeiverordnung bleiben hiervon unberührt.
  • ASP-Schutzzäune schließen: Tore in den Schutzzäunen sind nach dem Durchgehen unbedingt wieder zu verschließen. Beschädigungen am Zaun sind umgehend dem Veterinäramt (veterinaerdienst@mannheim.de) zu melden.
  • Funde melden: Wer ein totes Wildschwein entdeckt, sollte unverzüglich das zuständige Veterinäramt (veterinaerdienst@mannheim.de) informieren.

Verstöße werden geahndet

Festgestellte nachweisbare Verstöße gegen die geltenden Regeln werden konsequent geahndet. Je nach Art des Verstoßes können nach Tiergesundheitsgesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Besonders schwerwiegend sind Fälle von Vandalismus oder der Diebstahl von Zaunelementen – hier drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Weitere Informationen zur aktuellen ASP-Lage gibt es unter www.mannheim.de/asp. Hier sind auch die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen verlinkt.

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