Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Bußgelder. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutz-relevanten Themen. Die Gewerbeaufsicht unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Berufsbedingte Erkrankungen sind ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Ursachen sind die physischen und psychischen Belastungen, denen Menschen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Hierzu gehören allergieauslösende Stoffe, ergonomische Missstände, schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Luft und vieles mehr.
Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen besondere Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und Lagerbereichen, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.
Die Stadt Mannheim erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sowie Genehmigungen im Wasser- und Abfallrecht. In manchen Fällen, z.B. bei Störfallanlagen, ist für immissionschutzrechtliche Genehmigungen das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
Ein Kulturdenkmal ist ein durch Rechtskraft geschütztes Objekt und hat neben dem identitätsstiftenden Aspekt einen Zeugniswert für die Architektur-, Kunst- und Heimatgeschichte sowie für die Wissenschaft. Je größer die Authentizität und Originalität, desto bedeutsamer ist auch der Aussagewert. Weitestgehender Erhalt der historischen Substanz, aber auch Material-, Werk- und Stilgerechtigkeit bei anstehenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind deshalb wichtige Anliegen der Denkmalpflege.
EEWärmeG -Bund-
Am 01. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten.
EWärmeGesetz -BW-
Möchten Sie ihre Heizanlage erneuern oder wird ein Austausch zwingend erforderlich?
Dann ist das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zu beachten.