Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 27 – 35, 35a u. 41 SGB VIII)
Die Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz und Netzwerke bündelt die Aufgaben der gesundheitsbezogenen Netzwerke im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt.
Das Ziel der Koordinationsstelle Gesunde Stadt Mannheim ist es, Gesundheitsförderung weiter zu entwickeln und sie als eine anerkannte Querschnittsaufgabe für unterschiedliche kommunale Handlungsebenen und Politikbereiche festzuschreiben.