Lebensqualität ist abhängig von vielen Faktoren. Einer davon ist unzweifelhaft die Mobilität und Selbständigkeit in der eigenen Wohnung. Dies setzt ein Mindestmaß an baulicher Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut voraus. Barrierefreie-/arme Wohnungen sind daher so zu konzipieren, dass sie von jungen und alten Menschen ohne und mit körperlichen Einschränkungen (ggf. auch mit Rollstuhl) gleichermaßen genutzt werden können.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Thema „Wohnen“ u.a. mit einem bedarfsorientierten Förderangebot im Rahmen des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden-Württemberg". Hier werden die Fördermittel zum Abruf bereitgestellt. Die Förderkonditionen und aus der Förderung erwachsende Verpflichtung des geförderten Objekts werden im Förderprogramm für das jeweilige Kalenderjahr geregelt.
Die L-Bank (Landeskreditbank) übernimmt im Auftrag des zuständigen Ministeriums u.a. auch die Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden Württemberg".