Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.
Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss – unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung) – bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg hat sich nicht entspannt, sondern weiterhin verschärft. Besonders in touristischen Gebieten und Ballungsräumen ist das Zweckentfremdungsverbot daher ein wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen und die Auswirkungen des zunehmenden Wohnraummangels abfedern zu können.
Seit dem 15.10.2021 gilt in Mannheim das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Baden-Württemberg (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) und die darauf beruhende Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Mannheim (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS). Die Satzung wurde am 05.10.2021 durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen und am 14.10.2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst für eine Dauer von fünf Jahren.
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Daniel Sich, Musik- und Sozialpädagoge, Musiker und Bandcoach, erklärt die Ukulele und ihre Spielweise. Er zeigt Grundlagen, Akkorde und Spieltechniken mit denen auch Anfängerinnen und Anfänger schnell erste Lieder musizieren und begleiten können.
Clara Schumann, Robert Schumann und Johannes Brahms standen in einem besonderen Verhältnis zueinander. Astrid Bohm (Gesang) und Harald Braun (Klavier) stellen die Liederzyklen op. 39 von Robert Schumann, op. 13 von Clara Schumann und verschiedene Lieder von Johannes Brahms vor und erzählen von den engen Beziehungen der drei Ausnahmetalente zueinander.
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Die Zentralbibliothek lädt zum Rundgang durch die Räume im Stadthaus N 1 ein. Dabei werden neben dem Medienbestand auch die digitalen Angebote und Nutzungsbedingungen der Bibliothek vorgestellt.
Die von Udo Zilkens entwickelte JelGi-Methode „Jeder lernt Gitarre“ macht es möglich, auf Anhieb 100 Lieder aus aller Welt auf der Gitarre mit nur einem Griff zu begleiten.
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Wohlfühlmusik zum Wochenausklang präsentiert Rainer Kröhn, Komponist und Gitarrist der „Windflüchter“ in der Stadtbibliothek. Es erklingen intime Gitarrenstücke und Songs, die sowohl anregen als auch entschleunigen. Musik, die sich wohltuend von der allgegenwärtigen Hektik abhebt und bewusst einen ruhigen Gegenpol setzt.
Kosten: gegen Spenden
In Kooperation mit dem Förderkreis Stadtbibliothek Mannheim e.V.
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Singen macht glücklich, wirkt wie ein natürliches Antidepressivum, baut Stress ab und kann sogar lebensverlängernd sein. Vor allem aber stärkt das gemeinsame Singen den Zusammenhalt – und die Freude an der Musik. Doch was genau ist das Besondere am Singen im Chor?