Die Abteilung Verbraucherschutz ist die behördliche Interessensvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Zentrum all ihrer Aktivitäten steht das Verbraucherinteresse, beim Konsum von Waren und Dienstleistungen keinen gesundheitlichen oder sonstigen Schaden zu nehmen. Damit gewährleistet sie auch den fairen Wettbewerb unter den Anbietern von Waren und Dienstleistungen.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt Mannheim als Fundbehörde zuständig. Sie nimmt Fundtiere entgegen und veranlasst die artgerechte Unterbringung.
Als Tiere im Reiseverkehr werden Tiere bezeichnet, die der Tierhalter/Tierbesitzer bei einer Reise mitführt und die nicht zur Veräußerung (z.B. Verkauf oder anderweitige Abgabe) vorgesehen sind, soweit es sich in der Regel um nicht mehr als 5 Tiere handelt. Betroffen von den unten stehenden Regelungen sind vor allem Urlaubsreisende, aber auch Übersiedler.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich u.a. um herrenlose tote Haustiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann sowie um größere tote Wildtiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Die Folgen des globalen Klimawandels sind in den Städten bereits deutlich spürbar. Lange Dürreperioden, häufige Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen sind die Folgen.