Einbenennung, Rückbenennung
Ein Elternteil und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen oder einen aus dem Geburtsnamen des Kindes und dem Ehenamen bestehenden Doppelnamen erteilen.
Der andere Elternteil muss der Einbenennung einwilligen, wenn er sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen führt.
Ein volljähriges Kind kann sich mit Einwilligung des Elternteils und dessen Ehegatten, auch wenn es nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, selbst einbenennen.
Eine Rückbenennung ist möglich, wenn die Ehe der Eltern geschieden ist oder wenn das Kind volljährig ist oder wenn es aus dem gemeinsamen Haushalt ausgeschieden ist.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist erforderlich.
Eine schriftliche Beantragung einer Namensänderung oder eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich.
- Was müssen Sie vorlegen?
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Sofern das Kind nicht in Mannheim geboren ist: Geburtsregisterauszug
- Sofern der Elternteil und sein Ehegatte nicht in Mannheim geheiratet haben: Aktueller Eheregisterauszug
- Ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht: Negativbescheinigung vom Jugendamt oder rechtskräftiger Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht
- Ggfs. Meldebescheinigung
Falls die Urkunden im Ausland ausgestellt wurden, ist Folgendes erforderlich:
- Urkunden im Original, ggfs. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer
Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
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