Schulsozialarbeiter bieten Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Problemlagen und individuellem Unterstützungsbedarf an. Auch für Eltern und Familien der Kinder und Jugendlichen sowie für das Lehrerkollegium sind sie eine Anlaufstelle an der Schule.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.