Kfz - Wiederzulassung


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Wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, können Sie bei den Bürgerservices eine Wiederzulassung auf den gleichen bisherigen Halter beantragen. Sie können Ihre alten Kennzeichen beibehalten oder auch neue Kennzeichen zugeteilt bekommen. Wenn Sie neue Kennzeichen mit Ihren Wunschbuchstaben und –ziffern erhalten möchten, können Sie diese gerne vorab online reservieren.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Zuteilung neues Kennzeichen 30,60 Euro
Wiederzulassung 23,60 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Erstellung Zulassungsbescheingung Teil II   3,80 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Wiederzulassung können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Die Wiederzulassung können Sie auch digital über das Bürgerportal durchführen. Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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