Die Gewerbesteuer ist im Sinne des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte (§ 12 AO) unterhalten wird (§ 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
Organisation: BASF Siedlergemeinschaft Mannheim-Rheinau-Süd / Sascha Sigl Treffpunkt: Siedlergarten in der Neumayerstr. 42 - kurz vor neun Uhr
Pünktlich um 9 Uhr erfolgt die Einweisung und die Ausgabe der Hilfsmittel.
Reinigung in der Zeit von 9 - 12 Uhr, feste Schuhe, robuste Kleidung, Warnweste bei Arbeiten in Straßennähe erforderlich.
anschließend Einladung zu einem kleinen Imbiss im Siedlergarten.
zur besseren Kalkulation vorherige Anmeldung unter siedler.rheinau-sued@gmx.de erwünscht.