Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Sofern Sie mehrere Vornamen haben, können Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen nach dem Gesetz (§ 45a Personenstandsgesetz – PStG) ändern.
Es dürfen keine neuen Vornamen dazu bestimmt oder vorhandene gestrichen werden.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Eine persönliche Vorsprache der betroffenen Personen ist erforderlich.
Eine schriftliche Beantragung einer Namensänderung oder eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich.
- Was müssen Sie vorlegen?
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Sofern Sie nicht in Mannheim geboren sind: GeburtsregisterauszugFalls die Urkunden im Ausland ausgestellt wurden, ist Folgendes erforderlich:
- Urkunden im Original, ggfs. mit Apostille oder Legalisation
- Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer
Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistungen Gebühr Namensänderung 40,00 Euro Urkundenausstellung 20,00 Euro Sie können bar oder mit der EC-Karte zahlen.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Die Namensänderung können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.
Ersttermine können über die Online-Terminreservierung vereinbart werden. Zur Terminvereinbarung
Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.
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