BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.
Der Verein Stadttaubenprojekt Rhein-Neckar e.V. setzt sich mit Herz und Sachverstand für einen tierschutzgerechten Umgang mit Stadttauben ein. Zur Unterstützung unserer praktischen Tierschutzarbeit suchen wir engagierte Helfer*innen.
Wir möchten das Naturdenkmal für die Artenvielfalt sauber halten.
Für Snacks und Getränke ist gesorgt!
Natürlich bringen wir Zangen, Mülltüten und Handschuhe mit. Zieht am besten langärmelige und langbeinige Kleidung an, die ihr ggf. bei Garten- oder Renovierungsarbeiten tragen würdet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.