Die Untere Abfallrechtsbehörde berät und überwacht Betriebe, Baustellen und Abbruchvorhaben auf der Grundlage der Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hinsichtlich der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus erteilt sie abfallrechtliche Zulassungen und geht abfallrelevanten Umweltbeschwerden nach.