Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde: Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, Betriebsverlegung, Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Aufgabe des Betriebs.