Die Klimaschutzagentur Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle rund ums Energiesparen und den Klimaschutz für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Kirchen in Mannheim. Die Klimaschutzagentur Mannheim ist als gemeinnützige GmbH eine städtische Gesellschaft mit 51 % Stadtbeteiligung und wird gefördert vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen dauerhaft Emissionen entstehen, und Anlagen mit potenziellen Gefahren müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden.
Die Veranstaltungen – Tourismus – Marketing: Mannheim erleben GmbH betreut alle Wochenmärkte im Stadtgebiet, deren Flaggschiff der Hauptmarkt in der Mannheimer Innenstadt mit rund 100 zugelassenen Händlern ist. Mit dem Alten Rathaus, dem Brunnendenkmal und dem historisch gestalteten Marktplatz selbst als Kulisse finden Sie hier einen der schönsten Wochenmärkte in Deutschland.
Lärm kann uns belasten und die Gesundheit beeinträchtigen – von Gereiztheit und Konzentrationsproblemen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufproblemen bei dauerhafter Belastung.
Geruchsbelästigungen können aus ganz unterschiedlichen Quellen stammen. Dazu zählen unter anderem Chemieanlagen, Lebensmittelbetriebe, Abfallbehandlungsanlagen, Küchen von Gaststätten, der Kraftfahrzeugverkehr, Hausbrände, aber auch landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Grundlage der systematischen Altlastenbearbeitung bildet eine flächendeckende historische Erhebung, die zwischen 1993 und 1996 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Erhebung werden seither bei der Stadt Mannheim im Wesentlichen unter den Aspekten Umweltvorsorge und Bauleitplanung berücksichtigt. Die Erhebung stellt ein wichtiges Instrumentarium dar, um „Überraschungsaltlasten" und die damit verbundenen Konsequenzen wie Haftung, Baustillstand, Sanierungs- oder Entsorgungskosten schon im Vorfeld von Baumaßnahmen abzuschätzen, zu minimieren oder zu vermeiden.
Dem Boden wurde lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Dies lag wohl daran, dass die Verschmutzung des Bodens nicht so schnell sichtbar wird wie die von Wasser oder Luft und dementsprechend von der Öffentlichkeit nicht in gleichem Maße wahrgenommen wurde.
Die Untere Bodenschutzbehörde sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Regelwerke zum Bodenschutz.
Wichtige Schwerpunktthemen der Bodenschutzbehörde:
Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.
Der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt wird bei unerlaubten Abfallablagerungen tätig. Wegen Abfallablagerungen im öffentlichen Raum wenden Sie sich an die zentrale Behördennummer 115.
Sollten Sie eine größere Ansammlung von Abfällen auf privaten Grundstücken entdecken, dann teilen Sie uns bitte den Standort (Straße und Haus-Nr.) sowie die Art und Menge der Abfälle mit. Bitte nennen Sie auch Ihren Namen und Ihre Rufnummer für Rückfragen.