ZuMA² - Stärkung der Unternehmen
Mannheims Innenstadt gemeinsam stärken und beleben
Mit dem Förderprogramm ZuMA² unterstützt die Stadt Mannheim Projekte, die zur Attraktivität, Belebung und nachhaltigen Entwicklung der Mannheimer Innenstadt beitragen. Im Mittelpunkt stehen gemeinschaftliche Maßnahmen, die das Erscheinungsbild verbessern, die Aufenthaltsqualität erhöhen und die Innenstadt als Handels-, Dienstleistungs-, Kultur- und Begegnungsort wirtschaftlich stärken.
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die einen Mehrwert für die Innenstadt als Gesamtstandort schaffen (siehe Anlage: Vergabevoraussetzungen). Dazu zählen beispielsweise gemeinschaftliche Gestaltungs- und Dekorationsmaßnahmen, Beleuchtungs- und Möblierungskonzepte, Kunst- und Installationsprojekte, Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Werbe- und Quartiersgemeinschaften, Vereine sowie weitere organisierte Zusammenschlüsse und juristische Personen, die Projekte im Interesse der Mannheimer Innenstadt oder eines Innenstadtquartiers umsetzen. Einzelbetriebliche Maßnahmen, die überwiegend dem wirtschaftlichen Vorteil eines einzelnen Unternehmens dienen, sind im Rahmen der beigefügten Förderrichtlinie nicht förderfähig.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag.
FAQ zur Beantragung von Zuschüssen zur Stärkung der Mannheimer Unternehmen
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle bereits die wichtigsten Informationen, die Sie zum Stellen Ihres Onlineantrags benötigen, an die Hand geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur Beantragung haben, können Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
- Wer kann Zuwendungen aus diesem Zuschusstopf beantragen?
Wir freuen uns insbesondere über Anträge von juristischen Personen oder organisierten Zusammenschlüssen, die Maßnahmen im Interesse der gesamten Mannheimer Innenstadt oder eines Innenstadtquartiers durchführen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Werbegemeinschaften,
- Quartiersgemeinschaften,
- eingetragene Vereine,
- Wirtschafts- und Standortgemeinschaften,
- Stiftungen,
- sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer gemeinschaftlichen Maßnahme zusammen, bitten wir darum, den Antrag durch einen gemeinsamen Projektträger oder eine vertretungsberechtigte Organisation einzureichen.
- Gibt es weitere Kriterien, um eine Förderung zu beantragen?
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen innerhalb des von der Stadt Mannheim festgelegten Fördergebietes der Innenstadt.
Eine Förderung setzt des Weiteren voraus, dass
- die Maßnahme dem Förderzweck entspricht,
- die Maßnahme wirtschaftlich und nachhaltig durchgeführt wird,
- alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung gesichert ist,
- die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt wird.
Weiterhin ist für die Vergabe einer Förderung wünschenswert, dass ein überwiegender Nutzen für die Mannheimer Innenstadt nachgewiesen wird.
- Wofür kann mit diesem Zuschusstopf eine Förderung beantragt werden?
Bezuschusst werden Maßnahmen, die zur nachhaltigen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Förderzweck entspricht, einen überwiegenden Nutzen für die Innenstadt nachweist, wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt wird und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen mit überwiegend öffentlichem, gemeinschaftlichem oder ökonomischem Nutzen für die Mannheimer Innenstadt.
Hierzu zählen beispielsweise:
- quartiersbezogene Beleuchtungs- und Gestaltungskonzepte,
- gemeinschaftliche Dekorationsmaßnahmen,
- Möblierungs- und Aufenthaltskonzepte,
- Kunst- und Installationsprojekte,
- Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
- Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt als Gesamtstandort,
- sonstige Maßnahmen, die dem Förderzweck entsprechen.
- In welchem Umfang kann eine Förderung gewährt werden?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es können grundsätzlich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
Wichtig: Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Wo kann ich mich weiter über Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informieren?
Wenn Sie über weitere Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln – zum Beispiel für das laufende Jahr 2026 – informieren möchten, können Sie dies auf der Homepage der Stadt Mannheim zum Thema Wirtschaftsförderung tun.
Weiterhin können Sie sich bei Fragen zum Antragsverfahren gerne unter den oben angegebenen Kontaktdaten direkt an Frau Hammerschlag wenden.
Welche Anlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen?
- Kosten-/Finanzierungsplan (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
- Personalbogen (Bitte Dokument herunterladen und mit Adobe Acrobat öffnen)
Wie kann ich meine Förderung beantragen?
Im Zeitraum vom 2. bis 30. November 2026 können Sie Ihre Fördermittel für 2027 mit ZuMA² beantragen.
Hier gelangen Sie zum Onlineantrag.