Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Musikschulen oder Privatmusikerzieher
Verkehrsberuhigung Lange Rötterstraße Abschluss für "verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" mit Tempo 20.