Die Stadt Mannheim beschäftigt in ihren Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben mehr als 9000 Mitarbeiter*innen. 31 örtliche Personalratsgremien (einschl. Hauptverwaltung, Jobcenter und Eigenbetriebe) kümmern sich vor Ort um deren Interessen.
Für Angelegenheiten, die alle städtischen Beschäftigten gemeinsam betreffen, ist der Gesamtpersonalrat zuständig. Die GPR-Vorsitzende ist Anja Russow-Hötting. Sie erreichen den GPR im Rathaus in E5.
Das Fundbüro ist die zentrale Anlaufstelle für verlorene und gefundene Gegenstände im Stadtgebiet Mannheim und den Verkehrsbetrieben der RNV. Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als zehn Euro wert ist, müssen Sie den Gegenstand im Fundbüro abgeben.
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt - Voltastr. 9 68199Mannheim Deutschland
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken und Wohnungseigentumsrechten, das in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden kann. In ihm werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten des Grundbesitzes erfasst, die mit diesem verbunden sind. Insbesondere werden im Grundbuch Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechte und dergleichen eingetragen.
In das Grundbuch kann nicht jedermann Einsicht nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Fachbereichs Internationales, Europa und Protokoll – oder um es in den Amtssprachen unserer Partner- und Freundschaftsstädte auszudrücken: Welcome, Pasveikinti, 欢迎, Hoşgeldiniz, Powitanie, ברוך הבא, Bienvenue, Croeso, Bun Venit!
Büro für europäische und internationale Angelegenheiten E 5 68159Mannheim Deutschland
Die Stadt Mannheim pflegt vielfältige internationale Beziehungen, ist Projektpartner in europäischen Projekten, partizipiert von verschiedenen EU-Förderprogrammen und wirkt aktiv in einer Reihe multinationaler Netzwerke mit. Die Koordination all dieser Aktivitäten ist Aufgabe des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Zuständigkeiten des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten lassen sich in vier Bereiche untergliedern: