Ratten

Warum ist ein großes Rattenvorkommen problematisch?

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Speichel, Kot und Urin der Ratten können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen, die Ausbreitung der Nager muss daher verhindert werden. Zudem können Sie Schäden an Gebäuden, Abfallbehältern und Infrastruktur wie Kabelkanälen verursachen. Werden Ratten in Restaurants gesichtet, kann dies zu schweren finanziellen Einbußen für die Betreibenden führen.

 

Plakatkampagne gegen das weitere Ausbreiten von Ratten

Um darüber zu informieren, was gegen die Ausbreitung von Ratten getan werden kann, geht im Mai die Plakatkampagne KaRMa des Umweltbundesamtes in den bekannten Stadt-Mannheim-Farben an den Start. An ausgewählten Stadtteil- und Spielplätzen werden Plakate aufgehängt, die mit humorvollen Sprüchen und Comic-Zeichnungen darüber informieren, dass Ratten nicht gefüttert werden dürfen und dass Abfälle und Speisereste in Abfallkörbe und nicht daneben gehören. Denn neben Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten ist ausreichend Nahrung die Voraussetzung für die Vergrößerung der Rattenpopulation.

 

Die Plakate der KaRMa-Kampage zeigen, welches Verhalten Ratten anlockt.

 

Im öffentlichen Raum können Sie mit Ihrem Verhalten selbst dazu beitragen, dass sich Ratten im Stadtgebiet nicht weiter ausbreiten:

  • Lebensmittelreste gehören in die öffentlichen Abfallkörbe. Daneben oder in Gebüschen haben Lebensmittelreste und Abfälle nichts zu suchen. Fast alle der knapp 4.900 öffentlichen Abfallkörbe sind ratten- und krähensicher, noch vorhandene offene Behälter werden nach und nach durch den Stadtraumservice ausgetauscht. 
  • Generell dürfen keine Abfälle liegen gelassen werden. Dies gilt insbesondere an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie in Grünanlagen und an Flussufern. Abfälle sind für Ratten eine potentielle Nahrungsquelle.
  • Speisereste gehören nicht zum Sperrmüll, jedoch werden unsere Städtereiniger*innen, Müllwerker und unsere Kolleg*innen des schnellen Eingreifteams immer wieder mit vollen Suppentöpfen, Lebensmittelresten und einem entsprechenden Rattenaufkommen konfrontiert.
  • Zudem ist das Füttern wild lebender Tiere – auch aus wohlgemeinter Tierliebe - in Mannheim verboten, weil auch Ratten von den liegengebliebenen Fütterungsresten profitieren. Das Füttern von Enten, Schwänen und Gänsen mit Brot und Getreide gefährdet ihre Gesundheit und kann zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. 

 

Was können Sie noch gegen die Ausbreitung von Ratten unternehmen?

  • Essensreste müssen immer über die Bio- oder Restmülltonne entsorgt werden.
  • Keine Essensreste offen in den Hausmüll werfen. Die Deckel aller Abfallbehälter immer schließen, damit Ratten nicht hineingelangen können. Ratten finden jedes Schlupfloch, lassen Sie daher defekte Abfallbehälter austauschen. Es gibt auch die Möglichkeit, 
  • Gekochte oder fleischhaltige Abfälle sollten nur in geschlossenen Kompostbehältern entsorgt werden, da sonst Ratten durch den Verwesungsgeruch angelockt werden könnten.
  • Die Toilette ist kein Mülleimer.

 

Tipps für Haus- und Gartenbesitzer:

  • Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurzhalten bzw. auslichten.
  • Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten (etwa Öffnungen zur Lüftung mit engmaschigen Gittern oder ähnlichem versehen, damit Ratten nicht ins Gebäude gelangen). Ratten, aber auch Mader und Waschbären, die sehr gut klettern, können auch über Schächte, Fall- und Abwasserrohre in die Häuser gelangen.
  • Wenn nötig Rückstauklappen in Abflusssysteme einbauen. Defekte Kanalrohre und sonstige Hausanschlüsse sollten immer repariert werden.

 

Was ist zu tun bei Rattenbefall?

  • Da Ratten gerne Unterschlupf in Holzlagern suchen, sollte bei Arbeiten mit Holzvorräten besonders auf Hygienemaßnahmen (Handschuhe und Mundschutz) geachtet werden. Durch Tierkot und Urin übertragen sich Krankheiten auch auf Menschen.
  • Vorsicht! Wild lebende Tiere haben oft Krankheiten, die über einen Biss oder sogar Kratzspuren auf Menschen übertragen werden können. Deshalb dürfen die Tiere nicht in die Enge getrieben werden, da die verängstigten Tiere zu Verzweiflungsangriffen neigen. Bei einem Tierbiss sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. 
  • Bei einem Rattenbefall auf dem Privatgrundstück sollte eine Fachfirma zur Bekämpfung hinzugezogen werden.
  • Ein verstärktes Rattenaufkommen im öffentlichen Raum sollte bei der Stadt unter der Telefonnummer 115 oder per Mail an stadtreinigung@mannheim.de gemeldet werden.

     

Wer ist zuständig?

Jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich verpflichtet, auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden für die Bekämpfung von Schädlingen (z. B. Ratten, Mäuse, Insekten) zu sorgen und diese zu beseitigen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie aus den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten nach dem Grundgesetz.

Grundstückseigentümer sind unmittelbar verantwortlich. Bei Schädlingsbefall muss unverzüglich gehandelt werden. Beauftragen Sie selbst ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen.

Mietende informieren ihre Hausverwaltung bzw. die Vermietenden/die Eigentümer.

Achtung: Bei Nichtbeachtung drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie Bußgelder. Im Schadensfall können zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche entstehen. Handeln Sie frühzeitig und beauftragen Sie bei Bedarf einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer.