Wohnprojekt Thomas-Jefferson-Straße
In der Thomas-Jefferson-Straße werden ehemalige amerikanische Soldatenwohnungen derzeit renoviert und künftig als Wohnraum genutzt. Geplant sind 24 Wohnungen.
Bei der Belegung sollen insbesondere geflüchtete Familien berücksichtigt werden, die bisher in Gemeinschaftsunterkünften des Stadtteils leben. So können Kinder weiterhin ihre bisherigen Schulen besuchen, bestehende Kontakte bleiben erhalten und Arbeitsverhältnisse sowie ehrenamtliche Unterstützungsangebote können weiter genutzt werden.
Das Wohnprojekt soll den Familien ein stabileres Wohnumfeld ermöglichen und zugleich den Übergang aus der Gemeinschaftsunterkunft in eine regulärere Wohnform unterstützen.
Zu dem Vorhaben fand im Juni 2026 bereits eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohnprojekt sind in den FAQ zusammengefasst.
Allgemeine Informationen zum Wohnprojekt Thomas-Jefferson-Straße
- Was ist in der Thomas-Jefferson-Straße geplant?
In der Thomas-Jefferson-Straße wird derzeit ein Wohngebäude von privater Seite saniert mit dem Ziel, die vorhandenen 24 ehemaligen Wohnungen von US-amerikanischen Soldaten zu vermieten. Die Stadt plant einen Mietvertrag mit der Eigentümerin abzuschließen. Es sollen dort Familien mit Fluchthintergrund einziehen, welche seit geraumer Zeit bereits in Mannheim im Stadtteil Franklin auf Columbus in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft leben. Der Mietvertrag mit der Stadt wird auf 5 Jahre abgeschlossen, danach obliegt es der Eigentümerin, ob sie neue Mietverträge mit den Bewohner*innen abschließt oder anderweitig vermietet. Es handelt sich also um ein Wohnhaus, das jahrzehntelang leer stand und nun wieder bewohnt werden soll.
- Wer wird in dem Gebäude wohnen?
Vorgesehen ist die Unterbringung von 24 Familien mit Fluchterfahrung, die bereits seit geraumer Zeit in Mannheim sind und auf Franklin in einer ca. 400 m Luftlinie entfernten Gemeinschaftsunterkunft leben. Welche dieser Familien in der Thomas-Jefferson-Straße leben werden, steht noch nicht fest. Grundsätzlich sind die Hauptherkunftsländer der in Mannheim in städtischen Unterkünften lebenden Menschen Syrien, Afghanistan und die Türkei.
- Handelt es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Nutzung des Gebäudes?
Die Stadt Mannheim plant die Anmietung des Gebäudes für fünf Jahre. Anschließend steht es der Eigentümerin frei, den dort lebenden Personen einen eigenen Mietvertrag anzubieten.
- Warum verbleiben die Familien nicht in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften?
Die Stadt Mannheim stellt derzeit ausschließlich Unterkünfte zur Verfügung. Dies bedeutet in der Regel, dass sich mehrere, oft fremde Personen Küche, Bäder und Zimmer auf engem Raum teilen. Private Rückzugsräume kaum vorhanden sind und sich meist Kinder mit ihren Eltern im gleichen Zimmer aufhalten, dort essen und schlafen. Das Pilotprojekt Thomas-Jefferson-Straße liegt in einem Wohnquartier und bietet den Familien mehr Selbstständigkeit und ein familiengerechteres Wohnumfeld und fördert somit die Integration.
Gleichzeitig richtet sich das Pilotprojekt gezielt an Familien, die bereits über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Nach Anerkennung/Abschluss des Asylverfahrens haben die Menschen die Möglichkeit in den Wohnungsmarkt einzutreten. Dies ist gerade für Familien mit mehreren Kindern oft schwierig. Einige der Familien erzielen bereits eigenes Einkommen und leben seit mehreren Jahren in Mannheim im Stadtteil in einer Gemeinschaftsunterkunft auf Franklin.- Warum werden die Familien gemeinsam in diesem Gebäude untergebracht und nicht auf einzelne Wohnungen im Stadtgebiet verteilt?
Die Stadt Mannheim würde es bevorzugen, dass die Familien Wohnungen im Stadtgebiet verteilt finden. Es gibt jedoch nicht ausreichende entsprechende Angebote. Mit dem Gebäude in der Thomas-Jefferson-Straße kann zeitnah familiengerechter Wohnraum für mehrere Familien geschaffen werden.
Falls Sie über Wohnraum verfügen und an geflüchtete Familien vermieten wollen, können Sie sich gerne unter folgender Mailadresse an den Fachbereich 55 – Unterbringung, Förderung und Betreuung Schutzbedürftiger wenden: 55schutz@mannheim.de.- Wie werden die Familien bei der Integration unterstützt?
Die Familien können die Angebote des Integrationsmanagements nutzen, das die Stadt Mannheim gemeinsam mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege im Rahmen des Landesprogramms „Pakt für Integration" anbietet. Darüber hinaus unterstützt die Stadt ehrenamtliche Integrationsprojekte im Stadtteil. Die Familien kennen bereits bestehende Angebote und Kooperationspartner wie das Interkulturelle Haus, da sie bereits auf Franklin leben.
- Welche Auswirkungen hat der Umzug auf Schulen und Kindertageseinrichtungen?
Die Kinder der Familien besuchen bereits Schulen und Kindertageseinrichtungen in Mannheim. Aufgrund der räumlichen Nähe zur bisherigen Unterkunft ist weder ein Schulwechsel noch ein KIGA/KITA-wechsel aufgrund des Umzugs erforderlich. Die vorhandene soziale Infrastruktur wird daher nicht zusätzlich belastet.
- Wird das Gebäude von der Stadt Mannheim betreut?
Ja – der Fachbereich 55 Unterbringung, Förderung und Betreuung Schutzbedürftiger wird ähnlich, wie in den Sammelunterkünften auch, eine Betreuung sicherstellen. Art und Umfang wird derzeit ausgearbeitet.
- Wie wird ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben unterstützt?
Wie in jedem Mehrfamilienhaus gelten eine Hausordnung sowie die allgemeinen Regelungen des Zusammenlebens. Die Familien leben bereits seit geraumer Zeit in Mannheim und sind mit den hiesigen Strukturen und Rahmenbedingungen vertraut. Allerdings hatten sie in der Regel seit einigen Jahren nicht die Möglichkeit, in einer Wohnung ihren eigenen Haushalt führen zu können. Hier bietet sich die Chance gemeinsam mit dem verantwortlichen Fachbereich, den ehrenamtlich engagierten Mitbürger*innen und der umliegenden Nachbarschaft den Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und einer selbständigen Lebensführung und damit Integration zu ermöglichen.
- An wen können sich Anwohnerinnen und Anwohner bei Fragen, Beschwerden oder Störungen wenden?
Anwohnerinnen und Anwohner können sich mit Fragen und Anliegen an den Fachbereich 55 – Unterbringung, Förderung und Betreuung Schutzbedürftiger wenden: 55schutz@mannheim.de.
- Welche Erfahrungen hat die Stadt Mannheim mit vergleichbaren Wohnprojekten gemacht?
Die Stadt Mannheim verfügt über langjährige Erfahrung in der Unterbringung und Integration von Menschen mit Fluchterfahrung. In den über 20 von der Stadt aktuell betriebenen Objekten leben derzeit rund 2.200 Menschen. Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Müll, Lärm oder ähnlichen Themen sind äußerst selten und werden schnellstmöglich behoben. Aus den städtisch betriebenen Unterkünften mit Familien sind uns keine Beschwerden aus der umliegenden Nachbarschaft bekannt. Ein von der Stadt betriebenes Objekt lag völlig unbemerkt von den Besucher*innen nahe am Haupteingang der Bundesgartenschau. Allein in diesem Objekt leben auch heute noch rund 120 Menschen, überwiegend Familien mit Fluchthintergrund.
- Warum und nach welchen Kriterien wurde dieser Standort ausgewählt?
Die Stadt Mannheim ist von Angeboten des freien Mietmarktes abhängig. Einige wenige Gebäude konnten in der jüngeren Vergangenheit mit Unterstützung des Gemeinderates selbst gekauft oder neu gebaut werden. Bei der Standortauswahl spielen insbesondere wirtschaftliche sowie sozialräumliche Kriterien (Schulen, Kitas/Kigas, medizinische Versorgung etc.) eine Rolle. Das Gebäude in der Thomas-Jefferson-Straße erfüllt diese Anforderungen und wurde der Stadt Mannheim zur Anmietung angeboten.
- Wem gehört das Gebäude und welche baulichen Maßnahmen sind vorgesehen?
Der Gebäudekomplex wird von der Stadt Mannheim angemietet. Die erforderlichen Instandsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen vor dem Bezug erfolgen durch die Eigentümerin. Diese möchte öffentlich nicht genannt werden.
- Entspricht die Nutzung den geltenden baurechtlichen Vorgaben und den städtebaulichen Zielen des Quartiers?
Das Gebäude verfügt über eine aktuelle Baugenehmigung und entspricht den städtebaulichen Zielen des Quartiers. Es handelt sich um ein Wohngebäude, in einem planungsrechtlich festgelegten Wohngebiet.
- Welche Auswirkungen hat das Projekt Thomas-Jefferson-Straße auf die Parksituation?
Franklin Mitte verfügt über einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Hier sind u. a. die Nutzungsformen (z.B. Wohnen, soziale Einrichtungen, Einkaufen, Grün-, Spiel- und Bewegungsflächen und vieles mehr) festgelegt. Darauf aufbauend wurde ein entsprechendes Verkehrskonzept und hierin auch ein Parkierungskonzept festgelegt. Überwiegend gilt in Franklin Mitte ein reduzierter Stellplatzschlüssel von 0,8. Im Gegenzug muss der Eigentümer entsprechende Kompensationsmaßnahmen ergreifen, z. B. FRANKJLIN Mobil unterstützen. In dem betroffenen Bereich der Thomas-Jefferson-Straße gilt ein Stellplatzschlüssel von 1,0.
D. h. pro baulich errichteter Wohneinheit musste ein Stellplatz vom Antragsteller/Eigentümer im Rahmen der Baugenehmigung nachgewiesen werden, andernfalls hätte die Baurechtsbehörde das Bauvorhaben nicht genehmigt. Die notwendigen 24 Stellplätze wurden im Rahmen des Baugesuchs nachgewiesen.
- Müssen Eigentümerinnen und Eigentümer umliegender Immobilien mit einem Werteffekt für ihre Immobilien rechnen?
Der Wert einer Immobilie wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, insbesondere von der Lage, dem Zustand und der Ausstattung des Gebäudes, der Infrastruktur sowie der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarktes und der daraus resultierenden Nachfrage und Ertragsaussicht. Die geplante Nutzung als Wohngebäude und Vermietung zur Unterbringung Schutzbedürftige mit gesichertem Aufenthaltsstatus führt einen bestehenden Leerstand einer Nutzung des regulären Wohnens zu, die nicht vergleichbar ist mit einer Gemeinschaftsunterkunft. Individuelle Vermietungen umliegender Gebäude haben regelmäßig keinen Einfluss auf Immobilienwerte. Eine signifikante Veränderung der Lagequalität, als potenziellem Werteinfluss auf umliegende Immobilien, ist durch die Zuführung des Leerstandes zum regulären Mietmarkt und zur Unterbringung Schutzbedürftiger mit gesichertem Aufenthaltsstatus, auch in der unmittelbaren Umgebung, nicht zu erwarten. Somit ist eine wesentliche Auswirkung des Vorhabens auf die Wertentwicklung umliegender Immobilien nicht anzunehmen.