Sicherheit & Ordnung -

Hinweise zur Hunde-Adoption

Einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause geben zu wollen, ist vielen Menschen ein Bedürfnis und aus Sicht des Tierschutzes begrüßenswert. Leider sind nicht alle Anbieter, die sich im Internet vertrauensvoll und seriös darstellen, auch wirklich seriös. Dies zeigt ganz aktuell der Fall eines verstorbenen Hundes im Rhein-Pfalz-Kreis, bei dem der Tollwut-Erreger RABV nachgewiesen wurde. Das ursprünglich aus Russland stammende Tier zeigte Verhaltensauffälligkeiten und kam in Quarantäne, bevor es verstarb.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Mannheim einige wichtige Hinweise für Menschen, die einen Hund aus dem Ausland adoptieren möchten, zusammengestellt:

  • Vermittler (Organisationen oder Privatpersonen) müssen in Deutschland ansässig sein bzw. über eine Adresse in Deutschland verfügen.
  • Die sogenannte „§ 11-Erlaubnis“, die vom zuständigen Veterinäramt des Firmensitzes des Vermittlers ausgestellt wurde, muss vorgezeigt werden können. 
  • Potentiell zukünftige Hunde von seriösen Vermittlern können im Vorfeld der Adoption z.B. bei Pflegestellen ausführlich kennen gelernt werden.
  • Auch überregional agierende Tierheime in Deutschland können angefragt werden, wenn man einen Hund aus dem Ausland adoptieren möchte. Diese Tierheime müssen ebenfalls über eine „§ 11-Erlaubnis“ verfügen.

Im Informationsblatt zur Adoption ausländischer Hunde stehen diverse Empfehlungen zur Verfügung, wie Bürger die Gefahr des Einschleppens von Tierseuchen wie der Tollwut vermeiden können.

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