Gewerbeaufsicht

Online-Leistungen auf Service BW    E-Mail an uns!

🥵 Schutz vor Hitzebelastung und ☀️ UV-Strahlung

Zur Themenseite „Hitzeschutz in Mannheim“

Im Sommer steigt die Belastung der Beschäftigten durch Hitze und solare UV-Strahlung. Auch der Klimawandel stellt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz. Hier sind empfehlenswerte Informationen für heiße Sommertage zusammengestellt – sowohl für Tätigkeiten in Gebäuden als auch im Freien.

Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen der baua

Neben den klassischen Außenberufen, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau, gibt es viele weitere Berufe, die zumindest teilweise im Freien ausgeübt werden. Hierzu zählen z. B. Sicherheits-, Erziehungs- und hauswirtschaftliche Berufe oder das Führen von Fahrzeugen und Transportgeräten.

Zum Aufsatz: Außenbeschäftigte vor Hitzebelastung und UV-Strahlung schützen - die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 (in: Betriebliche Prävention, Volume 138, Ausgabe 4, 2026.  Seiten: 174-178, DOI: 10.37307/j.2365-7634.2026.04.07)

Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien

Mit der Memocard "Schutz vor Sonnenstrahlung" gibt die BAuA eine Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen gegen die Sonnenstrahlung, die bei Arbeiten im Freien anzuwenden sind.

🧪 Geänderte Gefahrstoffverordnung verbessert Schutz vor krebserzeugenden Stoffen - einschließlich Asbest!

Seit dem 5. Dezember 2024 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Das Ziel der Überarbeitung ist es, die Beschäftigten noch besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen - einschließlich Asbest - zu schützen. Besonders wichtig ist dabei der Blick auf folgende Generationen von Handwerkerinnen und Handwerkern, weil immer noch viele Menschen von asbestbedingten Erkrankungen und Todesfällen im beruflichen Bereich betroffen sind.

Ziel der Neuerungen ist es, Beschäftigte besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest zu schützen. Neu ist unter anderem:

  • Ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
  • Konkrete Pflichten für Veranlasser von Bauarbeiten
  • Ein modular aufgebautes Schulungssystem für Beschäftigte
  • Zulassungspflicht für Betriebe bei hohem Risiko
  • Klarere Vorgaben für Arbeiten in Bestandsgebäuden

Der Newsletter des des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält weitere Informationen dazu.


Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner im betrieblichen Arbeits- und Umweltschutz für über 10.000 Mannheimer Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie die Bürger der Stadt. Die Gewerbeaufsicht ist im Fachbereich Klima, Natur, Umwelt organisiert.

Jeder Betrieb hat innerhalb seiner Branche (z.B. Chemie, Textil, Gesundheitswesen, Maschinenbau) einen eigenen Ansprechpartner in der Behörde. Unternehmen und Bürger können sich in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, Arbeitsschutzes und der Sicherheit von Produkten an die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht wenden.

Die Gewerbeaufsicht sorgt mit Fachleuten und Spezialisten für die Umsetzung von Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie von Gesetzen und Regelwerken, die Zielvorgaben des Arbeitnehmer:innen-Schutzes enthalten. Die Mitarbeiter schaffen mit Kompetenz und Augenmaß einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Bevölkerung und der Arbeitnehmer einerseits, sowie den betrieblichen Erfordernissen und den Besonderheiten von Produktionsprozessen andererseits.


Zu den einzelnen Sachbereichen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Anlagensicherheit

Arbeitszeitschutz

Fahrpersonal

Gefahrstoffe

Jugendarbeitsschutz

Mutterschutz (Hier ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig)