Überlassung von Sportstätten

Was kann ich mieten?

Sie können städtische Freisportanlagen, Sporthallen, Bäder und Eissportflächen beim Fachbereich Sport und Freizeit anmieten.
Weitere Räumlichkeiten können beim Fachbereich Bildung angemietet werden. 

Wer darf mieten?

Die Sportstätten stehen zu sportlichen Zwecken zur Verfügung und können von (Sport-) Vereinen, Betriebssportgemeinschaften, Institutionen und Gewerbetreibenden angemietet werden.

Für welchen Zeitraum kann ich eine Sportstätte anmieten?
 Periodische ZeitenEinzeltermin(e)
SporthallenSommersaison
01. April - 30. September
Wintersaison
01. Oktober - 31. März
Nach Absprache
Schwimmbäder

Freibadsaison des jeweiligen Bades

Hallenbadsaison des jeweiligen Bades

Nach Absprache
FreisportanlagenSommersaison
01. April - 30. September
Wintersaison
01. Oktober - 31. März
(nur Kunstrasen im Rhein-Neckar-Stadion und „Schlossgarten“)
Nach Absprache
EissportstättenNach AbspracheNach Absprache
Wie kann ich eine Sportstätte anmieten?
  1. Anfrage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum beim Fachbereich Sport und Freizeit.
    Der Überlassungsantrag muss vollständig ausgefüllt und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben per E-Mail (52ueberlassungen@mannheim.de) oder per Post eingereicht werden. Der Antrag und weitere notwendige Dokumente müssen mind. 2 Wochen vor Nutzungsbeginn beim Fachbereich Sport und Freizeit vorliegen.
     
  2. Absprache freier Sportstätten und Nutzungszeiten.
    Bei einer Nutzung der Sportstätte mit mehr als 200 Personen müssen weitere individuelle Absprachen mit dem Fachbereich Sport und Freizeit getroffen werden, sodass eine frühzeitige Anfrage erfolgen muss
     
  3. Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt.
     
  4. Für Sporthallen und Bäder: 
    Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Hallenwart / Schwimmmeister zur Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sportstätte:
    -    Bei jeder Erstnutzung vor der Freigabe der Sportstätte.
    -    Bei Fortführung: Jährliche Wiederholung für alle Trainingsverantwortliche
     
  5. Für Sporthallen und Freisportanlagen
    Abholung der Schlüssel/Chips (mit dem Einweisungsprotokoll) im Fachbereich Sport und Freizeit. Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon. Ein Schlüssel-Leihschein wird erstellt.
     
  6. Nach der Nutzung muss die Sportstätte in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden. Eine Checkliste hilft dabei, die notwendigen Handgriffe nach jeder Nutzung der Sportstätte zu überprüfen
     
  7. Bei einzelnen Terminen: Schlüsselrückgabe im Fachbereich Sport und Freizeit

 

Welche Dokumente werden bei einer Überlassung benötigt?
  • Überlassungsantrag
  • Einweisungsprotokoll (Erhalt nach der Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sportstätte)
  • Bei der Überlassung eines Bades:
    • Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • Als Nicht-BSB-Mitglied:
    • Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung bzw. Vereinshaftpflichtversicherung                                                                                  
  • Nach individueller Prüfung der Anfrage können darüber hinaus weitere Dokumente benötigt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
Welche Kosten entstehen durch die Anmietung?

Die durch die Anmietung entstehenden Kosten sind der entsprechenden Entgeltordnung zu entnehmen, die im Formularcenter zu Download bereitstehen.

Eine kostenfreie Stornierung der Überlassung ist gemäß den Überlassungsbedingungen bis zu zwei Wochen vorher möglich.

Wichtige Downloads