Gehwegreinigungspflicht

Ein sauberer Gehweg ist Herzenssache

 

Kehren Sie regelmäßig an ihrem Grundstück aus eigenem Interesse, für Ihre Nachbarschaft und ganz Mannheim

 

Mannheim sauber zu halten dazu braucht es das Engagement aller Mannheimer*innen. Als Bürger*in können Sie selbst einen wichtigen Beitrag leisten: Kommen Sie Ihrer Gehwegreinigungspflicht nach und halten Sie "Ihren" Gehweg sauber. Das sieht schön aus und macht das Spazierengehen sicher für die Nachbarschaft, für Eltern mit Kinderwagen, für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, für Vierbeiner und überhaupt für alle, die zu Fuß unterwegs sind.

In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die Innenstadt-Quadrate und der Stadtteil Jungbusch. Hier werden die Gehwege komplett durch die Mitarbeiter*innen des Stadtraumservice gereinigt. Um die Qualität der Reinigung zu gewährleisten, sind die Gehwege in der Innenstadt und im Jungbusch unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeordnet. Danach richtet sich die Häufigkeit der wöchentlichen Reinigung. Welcher Reinigungsklasse Ihr Gehweg angehört, entnehmen Sie bitte der Gehwegreinigungssatzung. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Häufig gestellte Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim gegen Gebühr".