Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren

Ausnahmen von Verkehrsverboten erteilt die Straßenverkehrsbehörde. Ein formloser Antrag ist in der Regel ausreichend. Er kann per Fax oder E-Mail gestellt werden. Für den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ist ein Formular zum Download vorhanden. Folgende Ausnahmen sind möglich:

Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotsbereichen des öffentlichen Verkehrsraums
  • für Ärzte im Notärztlichen Bereitschaftsdienst,
  • für Handwerker,
  • für soziale Dienste,
  • zur Pflege eines Angehörigen,
  • für Hebammen.
Ausnahmegenehmigung von Verboten im fließenden Verkehr
  • für die Fahrtwegbestimmungen von Gefahrgut-Transporten durch und innerhalb von Mannheim,
  • für Großraum- und Schwertransporte (Antragstellung erfolgt ausschließlich über das System Vemags),
  • über das Sonntagsfahrverbot,
  • für LKW-Fahrten auf Autobahnen, die hierfür an bestimmten Sonntagen gesperrt sind (Ferienreiseverordnung).
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
  • zum Befahren und Parken in Fußgängerzonen,
  • über die Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und Tragen von Schutzhelmen.