- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- GerdWagner
- E-Mail: bereich31 [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2198
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Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis gilt in allen Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar (Landkarte der Metropolregion Rhein-Neckar) für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. Er ist bei der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz zu beantragen und ein Jahr gültig. Die Verwaltungsgebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt überall 150 Euro.
Voraussetzungen:
- der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen,
- der Betrieb muss entweder bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sein,
- der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird,
- das Fahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und muss sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen.
Mit dem Ausweis kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO),
- in Halteverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr,
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290/ 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen).
Bitte nutzen Sie das Formular und fügen Sie bei
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine

Öffnungszeiten:
Verkehrsbehörde im Dienstgebäude K 7
Montag: 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:
8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Formular:
