- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- Peer-KaiSchellenberger
- E-Mail: verbraucherschutz [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2525
- Fax: 0621 293-3288
- http://www.mannheim.de/
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden:
Dem Antrag auf Erteilung einer persönlichen Automatenaufstellererlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der Betrieb einer Spielhalle bedarf der gewerberechtlichen und der baurechtlichen Erlaubnis. Die gewerberechtliche Zulassung ist einerseits an die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers geknüpft, andererseits an die Geeignetheit der Räumlichkeiten, insbesondere hinsichtlich des Jugendschutzgesetzes und der Prävention der übermäßigen Ausnutzung des Spielbetriebs. In Einzelfällen kann sich eine Diskrepanz zwischen der baurechtlichen und der gewerberechtlichen Zulässigkeit einer Spielhalle ergeben.
Dem Antrag auf Betrieb einer Spielhalle sind beizufügen:

Abteilung Verbraucherschutz
Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Formulare:
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten
Erlaubnis nach § 33 i Abs. 1 GewO
Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 GewO i. V. m. §§ 1 u. 2 SpielVO
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