Gaststättenerlaubnisse

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank führen will, braucht dazu eine Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen (z.B. hygienische Zustände, Baugenehmigung usw.) und die Betriebsart der Gaststätte muss den baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Je nach Einzelfall sind auch Sperrzeiten, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, festzusetzen oder besondere Auflagen zu verfügen.

Dem Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist Folgendes beizufügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0”
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9”
  • Grundrissplan mit Maßangabe
  • Pacht-, Mietvertrag oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug
  • Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK Mannheim)
  • Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag (Kopie) bei eingetragenen oder in Gründung befindlichen Gesellschaften
  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt- / Gemeindekasse des Wohnortes
  • Bei Abgabe von Speisen: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung des Gesundheitsamtes des Wohnortes
Gaststättenrechtliche Gestattungen

Aus besonderen Anlässen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von alkoholischen Getränken aus Anlass von Veranstaltungen oder (Straßen-)Festen dar. Darunter fallen Vereins-, Sommer-, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen (z.B. Firmenjubiläen, Messen, Märkte, Ausstellungen), die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur vorübergehende Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. Die Gestattung setzt auch die Betriebszeiten fest und kann mit weiteren Auflagen versehen werden.

Kartenzoom
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Abteilung Verbraucherschutz
Gaststättenbehörde

Öffnungszeiten:
Montag: 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:
8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr

Schneller bedient mit Terminvereinbarung unter 293-2525 (Mo - Do)

E-Mail-Adresse:
gewerbe [at] mannheim [dot] de


Formulare

Gaststättenerlaubnis

Stellvertretererlaubnis

Gestattung

Sperrzeitverkürzung

Hinweise für Ehrenamtliche zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen bei Straßenfesten

Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten

Links zu weiteren Informationen:

Sperrzeiten von Lokalen

Erlaubnis Außengastronomie
 

Tipps

  • Frühaufsteher warten weniger
  • Meiden Sie Brückentage
  • Meiden Sie die Mittagszeit
  • Vor allen Schulferien warten Sie länger