- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- Peer-KaiSchellenberger
- E-Mail: verbraucherschutz [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2525
- Fax: 0621 293-3288
- http://www.mannheim.de/
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale - Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
Sperrzeitregelung für Innenlokale
Sperrzeitregelung für Außenlokale (Biergärten etc.)
Die Sperrzeit von Außenlokalen wird in jedem Einzelfall von der Gaststättenbehörde unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietscharakters festgesetzt. Grundsätzlich gilt
Die Gaststättenbehörde kann einmalige und dauerhafte Sperrzeitverkürzungen, d.h. Verlängerungen der Öffnungszeiten, grundsätzlich genehmigen.

Abteilung Verbraucherschutz
Gaststättenbehörde
Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Formular
Weitere Informationen
Über die Regelungen zum Immissionsschutz informiert der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz.