Sperrzeiten von Lokalen

Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale - Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

Sperrzeitregelung für Innenlokale

  • In der Nacht auf Montag bis zur Nacht auf Freitag täglich von 3 Uhr bis 6 Uhr,
  • In der Nacht auf Samstag und in der Nacht auf Sonntag jeweils von 5 Uhr bis 6 Uhr.
  • Ausnahme: In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht auf Fastnachtdienstag und in der Nacht auf den 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.

Sperrzeitregelung für Außenlokale (Biergärten etc.)

Die Sperrzeit von Außenlokalen wird in jedem Einzelfall von der Gaststättenbehörde unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietscharakters festgesetzt. Grundsätzlich gilt

  • in den Fußgängerzonen Planken und Breite Straße ganzjährig ab 24 Uhr,
  • in allen anderen Stadtgebieten zwischen dem 1. Mai und dem 31. August ab 23 Uhr und vom 1. September bis 30. April ab 22 Uhr.

Die Gaststättenbehörde kann einmalige und dauerhafte Sperrzeitverkürzungen, d.h. Verlängerungen der Öffnungszeiten, grundsätzlich genehmigen.

Kartenzoom
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Abteilung Verbraucherschutz
Gaststättenbehörde

Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr

Formular

Weitere Informationen
Über die Regelungen zum Immissionsschutz informiert der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz.