Briefwahl

Wenn Sie wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

Alle Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie diese bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt.

Briefwahl online beantragen

Am bequemsten kann die Briefwahl online beantragt werden. Sie benötigen nur Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung und schon kann es losgehen. Achten Sie bitte darauf, Ihr Geburtsjahr vierstellig einzugeben. Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone einscannen, werden die meisten Felder vorausgefüllt. Die Wahlbenachrichtigung wird von Anfang Mai bis spätestens 19. Mai zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich nach Eingang Ihres Briefwahlantrages bearbeitet und verschickt. Aber Achtung! Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich nicht vor dem 13. Mai verschickt werden, da die Stimmzettel für die Europawahl vorher noch nicht vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro (wahlbuero@mannheim.de oder Telefon: 293 - 9566).
Die Postlaufzeiten können sich bei einer Versandanschrift im Ausland verlängern. 

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich, per formlosem Antrag angefordert werden, wenn Sie nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten möchten. Telefonisch darf der Antrag leider nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Briefwahlanträge müssen spätestens am Freitag vor der Wahl, bis 18 Uhr beim Wahlbüro eingehen. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten! In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten Sie aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch abklären, damit Sie sich nicht unnötig auf den Weg machen.

Das Wahlbüro im Rathaus öffnet am 13. Mai. Wer dann persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort gleich wählen. Wenn Sie für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen wollen, benötigen Sie dessen unterschriebenen Briefwahlantrag – getrennt für jeden Empfänger. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen.

Rücksendung der Wahlbriefe

Bitte verpassen Sie die rechtzeitige Rücksendung Ihrer Briefwahl nicht. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Freitagsleerung in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann seine Wahlpost bis am Wahltag, 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig! Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit Ihrem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Sie aber auch in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

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