Tipps zum Winterdienst für Bürger
Bitte beachten Sie diese Punkte:
- Geräumt und bestreut werden müssen in erster Linie Gehwege oder sonstige Fußwege. Dazu gehören auch Gehwegabschnitte an einem unbebauten Grundstück, die der bebauten Straßenseite gegenüber liegen.
- Schnee und Eis müssen an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr.
- Schneit es innerhalb dieses Zeitraums erneut, muss nochmals geräumt und gestreut werden.
- Bei Glätte sollte zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat dafür gesorgt werden, dass auf dem Gehweg niemand ausrutscht.
- Um die Umwelt zu schonen, darf auf Mannheims Gehwegen kein Streusalz verwendet werden. Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung schützen auch vor Glätte.
- Ausnahmen bilden Treppen-, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Hier kann bei Glättebildung Streusalz in geringen Mengen – maximal 20 Gramm pro Quadratmeter, das entspricht einem Esslöffel – eingesetzt werden. Salz, Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung gibt es übrigens in vielen Bau- und Heimwerkermärkten sowie Gartencentern zu kaufen.
- Der Schnee darf weder auf der Fahrbahn noch am Straßenrand aufgehäuft werden, da sonst der Verkehr behindert wird. Wegen des Salzgehalts im Schnee sollte dieser auch nicht in die Baumscheiben geschippt werden.
- Damit bei Schnee und Eis der Alltag nicht ins Stocken gerät, müssen die Bewohner den Gehweg soweit baulich möglich auf einer Breite von 1,50 Meter räumen.
- Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen immer schnee- und eisfrei gehalten werden, denn auch die Müllabfuhr muss an Wintertagen reibungslos funktionieren.
- Straßenabläufe und Straßenrinnen müssen schneefrei bleiben, damit das Schmelzwasser bei beginnendem Tauwetter schneller abfließen kann.