Hilfe für Kriegsopfer/Opfer von Gewalt/Wehrdienst/Impfgeschädigte
Kriegsbeschädigte und wehr- sowie impfgeschädigte Personen, deren Ehegatten oder Angehörige und Menschen, die Opfer von Gewalttaten wurden, können Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Der Leistungsanspruch kann sowohl für Personen in Haushalten als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeheimen bestehen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren individuellen Anspruch prüfen können:
- Teilhabe für Menschen mit Behinderung
- Pflegebedürftige Menschen im eigenen Haushalt und im Heim
- Hilfen für Menschen im eigenen Haushalt