- Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
- UlrichBrühl
- E-Mail: ulrich [dot] bruehl [at] mannheim [dot] de
- Collinistraße 168161Mannheim
- Tel.: 0621 293-7410
- Fax: 0621 293-7572
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Gefahrstoffe
In nahezu allen Bereichen der Wirtschaft sind Chemieprodukte zu finden. Nicht nur von diesen Produkten sondern auch von manchen Baustoffen wie Asbest oder speziellen Anwendungen gehen Gefahren aus.
Viele Chemikalien und Chemieprodukte können die Gesundheit gefährden, etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Die Gewerbeaufsicht berät und überwacht Hersteller, Importeure und Anwender beim Umgang mit risikobehafteten Stoffen einschließlich ihrer richtigen Kennzeichnung.
Heute darf Asbest nicht mehr als Baustoff verwendet werden. Ein Umgang ist nur zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die Gewerbeaufsicht überwacht diese Tätigkeiten die durch Firmen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.
Wer gewerbsmäßig Schädlingsbekämpfung durchführen möchte, muss seine Sachkunde diesbezüglich nachweisen und die Tätigkeit bei der Gewerbeaufsicht 14 Tage vor Beginn unter Angabe des Umfanges, der Anwendung, des Mitteleinsatzes, des Ausbringungsverfahrens und der vorgesehenen Schutzmaßnahmen anzeigen.
Ihre Gewerbeaufsicht berät Sie gern.
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Informationen:
Anzeige beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahr-
stoffen
Mitteilung über die beabsichtigte Anwendung
von Schädlingsbekämpf-
ungsmitteln
