Zentrale Bußgeldbehörde

Weniger Verstöße - Erziehung durch Sanktion

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten aus allen Rechtsbereichen. Die Abteilung Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet die Ordnungswidrigkeiten

  • im ruhenden Verkehr - vor allem Parkverstöße
  • im fließenden Verkehr - z. B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Unfälle, Überladungen von LKW
  • allgemeine Ordnungswidrigkeiten - z.B. Verstöße gegen die Polizeiverordnung oder die Gefahrhundeverordnung, das Gewerbe- und Lebensmittelrecht, den Umweltschutz, das Abfallrecht oder das Melderecht.

Verwarnung und Bußgeld

Das Verfahren ist bundesweit gleich:

  • Eine Verwarnung ergeht mündlich oder schriftlich. Das Verwarnungsgeld beträgt maximal 35 Euro. Neben dem Verwarnungsgeld fallen keine weiteren Gebühren und Auslagen an. Mit der Zahlung ist das Verfahren beendet. Ziel: Geringfügige Verstöße werden schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand geahndet.

    Wird das Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen und kann das Verfahren nicht eingestellt werden, beginnt ein förmliches Bußgeldverfahren.

  • Ein Bußgeldbescheid ergeht immer schriftlich. Er enthält neben der Geldbuße auch Gebühren und Kostenersatz für Auslagen der Behörde. Die Höhe dieser zusätzlichen Kosten ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt 23,50 Euro. Der Bußgeldbescheid wird mit Postzustellungsurkunde versandt.

  • Ein Kostenbescheid ergeht bei Halt- und Parkverstößen an den Fahrzeughalter, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden konnte und das Ordnungswidrigkeitenverfahren deshalb eingestellt werden musste. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Halter des Fahrzeugs, mit dem der Parkverstoß begangen wurde. Diese Regelung gilt bundesweit und wird auch als Halterhaftung bezeichnet.
Kartenzoom
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Dienstgebäude Hafenstraße 15 - 19
Montag - Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 14 -17 Uhr

Sie können als Privatperson Halt- oder Parkverstöße anzeigen. Bitte nutzen Sie dazu den Vordruck "Privatanzeige" und schicken Sie ihn unterschrieben zurück.