- Fachgruppe Verwaltungsarchitektur
- Leitung:
- UlrichHörning
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Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland befinden sich in einer Umbruchphase. Die Einführung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zwingt die Kommunen zum Umdenken.
Die Kameralistik als Rechnungssystem der ersten Stunde für Gebietskörperschaften wird durch das moderne System der doppelten Buchführung in Konten, kurz Doppik, ersetzt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Aufstellung einer Bilanz. Durch die exakte Aufzeichnung aller Veränderungen und die Zusammenfassung aller Vermögens- und Schuldenbestände am Ende des Jahres in der Bilanz, ergibt sich eine finanzielle Gesamtsicht auf die Kommunen.
Vorteile der doppelten Buchführung: Mehr Transparenz und Klarheit, Verbesserung von Entscheidungsgrundlagen und realistische Bewertung des Vermögens.
Das NKHR-Projekt, das der zugehörige Steckbrief näher erläutert, wirkt sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung aus und hat damit eine hohe Bedeutung für alle 2013-Projekte.
Das Neue Kommunale Haushaltsrecht ist zum 1. Januar 2012 gestartet. In einzelnen Teilbereichen erfolgen noch Anpassungen und Fortentwicklungen.
Zeitraum: Bis 2012
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