- Steueramt
- Abteilungsleiterin:
- BrigitteNeumann
- E-Mail: steueramt [at] mannheim [dot] de
- E 4, 1068159Mannheim
- Tel.: 0621 293-3010
- Fax: 0621 293-3002
- http://www.mannheim.de/


Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.6.2000 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Halten eines Hundes.
Die vollständige Hundesteuersatzung steht hier für Sie zum Download bereit.
Zusätzlich finden Sie hier das PDF-Formular zur Anmeldung und das PDF-Formular zur Abmeldung Ihres Hundes. Für die Anmeldung können Sie auch direkt unser Online-Formular ausfüllen. Auch für die Abmeldung steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Hundesteuersätze in Mannheim:
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Ersthund |
Zweithund |
Kampfhund / gefährl. Hund |
Zwingersteuer |
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108 € |
216 € |
648 € |
108 € |
Hundesteuermarken
Wenn eine Hundesteuermarke in Verlust gerät oder beschädigt wird bekommen Sie bei uns eine Ersatzmarke.
Diese wird mit einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro berechnet.
Sie können die Steuermarke schriftlich (unter Beilage von 5 Euro oder per Verrechnungsscheck) bei uns anfordern oder persönlich bei uns vorbeikommen (Steueramt in E 4, 10 - 3. OG).
Bei schriftlicher Anforderung machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir nicht für die Sicherheit des Postweges garantieren können.
