- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- CarolaWacker
- E-Mail: bereich31 [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-9068
- Fax: 0621 293-9067
- http://www.mannheim.de/
Versammlungen, Demonstrationen, Info-Stände
Nach dem Versammlungsgesetz sind Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, lediglich anmeldepflichtig. Sie bedürfen keiner besonderen Erlaubnis, weil sie unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen.
Anmeldung
Die Anmeldung einer Versammlung muss spätestens 48 Stunden vorher unter Angabe des Versammlungsgegenstandes und des Ortes erfolgen. Das Versammlungsrecht schützt politische Kundgebungen, wird insofern auch auf Demonstrationen und Mahnwachen angewendet, und kann für Informationsstände Geltung finden.
Es ist Aufgabe der Versammlungsbehörde, darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze beachtet werden. Nur bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, insbesondere andere Grundrechte von Teilnehmern oder Passanten aus der Versammlung heraus verletzt werden können, dürfen Versammlungen unter freiem Himmel verboten werden. Die Durchführung einer Versammlung kann von bestimmten, im Einzelfall zu prüfenden Auflagen abhängig gemacht werden, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Abteilung Kommunale Ordnung
Versammlungsbehörde
Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Formulare:
Anmeldung einer öffentlichen Versammlung
