Gewerbeerlaubnisse

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Über die Anmeldung hinaus benötigen folgende Gewerbebetriebe eine separate Erlaubnis, die bei der Gewerbebehörde beantragt werden kann:

  • Pfandleiher und Pfandvermittler (formlos)
  • Privatkrankenanstalten (formlos)
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerungen (formlos)
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehens-, Kapitalanlagevermittler
  • Reisegewerbe
  • Schaustellung von Personen, auch Striptease (formlos)
  • Versicherungsmakler/ -vermittler; zu beantragen bei der IHK

Für die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren genügt die formlose Anzeige bei der Gewerbebehörde mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Die Merkblätter für erlaubnispflichtige Betriebe enthalten auch Hinweise auf die notwendigen Unterlagen, die bei Antragstellung vorzulegen sind.

 

 

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Abteilung Verbraucherschutz
Gewerbebehörde

Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr

E-Mail-Adresse:
gewerbe [at] mannheim [dot] de

Antragsformulare:

Merkblätter:

Tipps

  • Frühaufsteher warten weniger
  • Meiden Sie Brückentage
  • Meiden Sie die Mittagszeit
  • Vor allen Schulferien warten Sie länger