Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde
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Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
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Betriebsverlegung,
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Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
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Aufgabe des Betriebs.
Anzeigepflichtige
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Einzelgewerbetreibende,
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bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
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bei juristischen Personen (GmbH, AG, KG) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH).
Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen. Sie kann auch erfolgen bei
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Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar (IHK), L1, 2 68161 Mannheim,
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Handwerkskammer Mannheim, B1, 1 69159 Mannheim,
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beim Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung der Stadt und
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beim Einheitlichen Ansprechpartner der Stadtverwaltung.
Notwendige Unterlagen:
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Personalausweis, bei Ausländerinnen und Ausländern Pass
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Vollmacht (bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten)
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Gewerbeerlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben
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Gaststättenrechtliche Erlaubnis bei Gaststätten
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Sonstige spezialgesetzlichen Zulassungen (z. B. als Wettannahmestelle durch das Regierungspräsidium, waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung durch die Bundesanstalt für Arbeit, Apothekerbetriebserlaubnisse usw.)
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Eintragung in die Handwerksrolle bei Handwerksbetrieben
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Verkehrsrechtliche Erlaubnisse (Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxikonzession, Zulassung als Busunternehmen, Zuweisung eines Standplatzes für den Gewerbebetrieb durch die Straßenverkehrsbehörde)
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Gesellschaftsvertrag bei in Gründung befindlichen juristischen Personen oder Personengesellschaften
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Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister bei eingetragenen Firmen, Vereinen oder Genossenschaften
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Aufenthaltsgenehmigung, ausländerrechtlicher Status, ggf. ausländerrechtliche Erlaubnis zur Ausübung selbständiger oder vergleichsweiser unselbständiger Erwerbstätigkeit
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Einverständniserklärung des Vormundschaftsgerichtes und der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
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Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei überwachungsbedürftigem Gewerbe wie
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dem An- und Verkauf von Altmetall, Computer, Edelmetall und edelmetallhaltigen Legierungen, Edelmetallwaren oder Waren aus edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteine, Fahrräder, Fotoapparate, Gebrauchtwaren, hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, optische Erzeugnisse, Pelz- und Leder- bekleidung, Perlen, Schmuck, Teppichen, Unterhaltungs- elektronik, Videokameras
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der Betrieb von Auskunfteien und Detekteien,
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der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,
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die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
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der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, einschließlich der Schlüsseldienste,
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das Vertreiben und Herstellen spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

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Abteilung Verbraucherschutz
Gewerbebehörde
Öffnungszeiten:
Montag 8 - 14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Schneller bedient mit Terminvereinbarung unter 293-2525 (Mo - Do)
E-Mail-Adresse:
gewerbe [at] mannheim [dot] de
Formulare:
Um Wartezeiten zu verkürzen empfehlen wir Ihnen die Formulare ausgedruckt und unterschrieben per Post, Telefax oder eingescannt per gewerbe [at] mannheim [dot] de (E-Mail) einzusenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich! Für Fragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.
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