Einzugsermächtigung
Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren anbieten, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
Ihre Vorteile:
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Keine Versäumnis eines Zahlungstermins
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Keine zusätzliche finanzielle Belastung für Säumniszuschläge und Beitreibungskosten
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Keine Schreibarbeiten und lfd. Portoaufwand
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Kein Gang zu einer Zahlstelle und kein Anstehen am Schalter
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Kein Bargeldumsatz und damit verbundene Verlustgefahr
Ihre Nachteile:
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keine
Sie können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Darüber hinaus können Sie binnen 6 Wochen jede Lastschrift, die Sie für unberechtigt halten, stornieren. Ferner können Sie selbstverständlich die Einzugsermächtigung auf bestimmte Verbindlichkeitsarten bzw. Kassenzeichen beschränken.
Ihr Aufwand:
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Sie müssen nur dafür sorgen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist.
Wir würden uns freuen, Sie im Angesicht der Vorteile bald als Teilnehmen am Lastschriftverfahren begrüßen zu dürfen. Nutzen Sie dazu bitte unser Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Stadtkämmerei
Abteilung Stadtkasse
E 4, 1
68159 Mannheim
Telefon: 0621 293-2614
Fax: 0621 293-9865
amt20 [at] mannheim [dot] de (E-Mail)
