Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.6.2000 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Halten eines Hundes.

 

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Stadt Mannheim muss Hundesteuer zahlen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung in Mannheim einen Hund hält.

Die vollständige Hundesteuersatzung steht hier für Sie zum Download bereit.

 

Anmeldung eines Hundes

Hunde sind innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling der Stadt Mannheim anzumelden.

Online-Formular zur Anmeldung

PDF-Formular zur Anmeldung 

 

Abmeldung eines Hundes

Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Beendigung der Haltung schriftlich beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling der Stadt Mannheim abzumelden.

Online-Formular zur Abmeldung

PDF-Formular zur Abmeldung

 

Hundesteuersätze in Mannheim:

  • Ersthund: 108 €
  • Jeder weitere Hund: 216 €
  • Kampfhund / gefährlicher Hund: 648 €
  • Zwingersteuer: 108 €

 

Hundeführerschein

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 04.10.2016 die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Neu ist, dass Hundehaltern, die mit ihrem Hund einen Hundeführerschein absolviert haben, eine 2-Jährige Hundesteuerbefreiung gewährt wird. Details zu dieser Regelung können Sie in § 6a der aktuellen Hundesteuersatzung nachlesen.

Anträge können Hundehalter mit folgendem Antragsformular beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling der Stadt Mannheim stellen: PDF-Formular zur Beantragung der Hundesteuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein

Für Aussteller von Hundeführerscheinen steht folgender Vordruck über die Ablegung der Prüfung des Hundeführerscheins zum Download bereit: PDF-Formular Bescheinigung Hundeführerschein

 

Hundesteuermarke

Die Stadt Mannheim gibt für jeden steuerpflichtigen Hund eine Hundesteuermarke aus. Der Hundehalter muss den Hund mit der sichtbar befestigten Marke versehen. Bei Verlust der Marke ist unverzüglich Ersatz beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling der Stadt Mannheim anzufordern, entweder schriftlich oder per Online-Formular.

Online-Formular zur Anforderung einer Hundesteuerersatzmarke

 

Weitere Fragen zur Hundesteuer?

Falls Sie weitere Fragen zur Hundesteuer haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Ansprechpartner .

 

Haltung von Kampfhunden

Nach § 3 der Polizeiverordnung Baden Württemberg ist das Halten eines Kampfhundes, der älter als 6 Monate ist, von der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (hier: Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim) abhängig. Kampfhunde im Sinne der Verordnung sind unter anderem American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Der Erhebungsbogen zur Anmeldung eines Kampfhundes kann unter folgendem Link abgerufen werden:  https://www.mannheim.de/de/verhaltenspruefung-kampfhunde-beantragen

 

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern