Im Bürgerportal finden Sie eine Vielzahl an digitalen Leistungen, die Sie online rund um die Uhr in Anspruch nehmen können - von zuhause aus oder von unterwegs per Smartphone!
Der Gemeinderat hat im Jahr 2008 beschlossen, den Bezirksbeiräten der 17 Stadtbezirke einen jährlichen Gesamtbetrag von 200.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird nach einem speziellen Schlüssel, der sich aus einem einheitlichen Grundbetrag, der Einwohnerzahl und dem Anteil an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II ergibt, auf die einzelnen Stadtbezirke verteilt. Die genaue Aufschlüsselung können Sie unter 'weitere Informationen' ersehen.
Mit dem Bürgerinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie des Bezirksbeirates zu recherchieren und Sitzungsunterlagen abzurufen. Sie haben weiter Zugriff auf die Sitzungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse.
Die Stadt Mannheim erhebt für die Leerung bestimmter Behälterstandplätze einen Zuschlag. Was bedeutet das?
Laut Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim haben die Anschlusspflichtigen, das sind die Eigentümer*innen und Grundstücksberechtigten, für geeignete Behälterstandplätze zu sorgen. Sie müssen in möglichst kurzer Entfernung zum Fahrbahnrand liegen sowie frei zugänglich und ebenerdig erreichbar sein. Entsprechen die Standplätze nicht den festgelegten Anforderungen kann die Stadt verlangen, dass die Abfallbehälter am Entleerungstag entweder von den Nutzern oder einem beauftragten Hausmeisterdienst bereitgestellt und unverzüglich zurückgebracht werden. Sollen die Abfallbehälter jedoch weiterhin von den städtischen Mitarbeitenden von diesen erschwerten Standplätzen geholt werden, wird dafür ab 1. Juli 2021 ein Servicezuschlag pro Behälter erhoben.
Ich möchte Sperrmüll abholen lassen. Was muss ich tun?
Zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin melden Sie ihren Sperrmüll an. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten
Die Stadt und die beiden christlichen Kirchen in Mannheim haben vereinbart, die offiziellen Ganztags-Öffnungszeiten ihrer Kindertagesstätten ab dem kommenden Kita-Jahr ab September 2024 von bisher 46,5 Stunden auf 41,5 Stunden pro Woche zu reduzieren.