Frau im Rollstuhl

Wohngeld

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird auf Wohngeld als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt.

Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter von Wohnraum und an Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigentümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt.

Anträge auf Lastenzuschuss können nur beim Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren zu den Besuchszeiten abgeholt werden.

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
  • der Höhe der zuschussfähigenBelastung (Eigenheim / Eigentumswohnung)

Keinen Anspruch haben

  • Empfänger von Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), wenn bei der Berechnung dieser Leistungen bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
  • Haushalte, denen nur Familienmitglieder angehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem
    Bundesausbildungsförderungsgesetz oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) dem Grunde nach zustehen.

Wohngeld wird grundsätzlich vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Stand: 25.01.2011


Download Antrag

Anschrift:
Fachbereich Soziale Sicherung,
Arbeitshilfen und Senioren
E2, 15
3. Obergeschoss
68159 Mannheim

E-Mail: wohngeld [at] mannheim [dot] de

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Aktuelle Informationen
gibt es auf der Homepage des Bundes
www.bmvbs.de.

Anträge bekommen Sie auch
in Ihrem Bürgerdienst

oder hier als Download:
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss