- Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
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Tankanlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe
Bei Tankanlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöl) besteht eine regelmäßige Überwachungspflicht (5 Jahre bzw. 2,5 Jahre bei unterirdischen Anlagen im Wasserschutzgebiet) durch einen Sachverständigen einer anerkannten Organisation.
Es gibt zahlreiche Firmen und Organisationen, welche die notwendigen Prüfungen durchführen. Aus rechtlichen Gründen darf hier keine Liste mit ausgewählten Einzeladressen zur Verfügung gestellt werden. Sie finden Tanküberwachungsfirmen in Ihrer Nähe in den Gelben Seiten. Außerdem führt das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Der Betreiber hat Anlagen erstmalig vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme und bei Stilllegungen durch eine Überwachungsorganisation überprüfen zu lassen. Diese Überprüfungen sind erforderlich zur Sicherung des Schutzgutes „Trinkwasser". Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Verpflichtungen von Betreibern zur ständigen Überwachung.
Bei einem Schadensfall kann ausgelaufenes Heizöl sehr teuer kommen. Wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Informationen:
