Sozialwohnung - Wohnberechtigung

Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg

Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Für die Wohnungssuche bei der GBG-Mannheimer Wohnungbaugesellschaft mbH benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. Wenden Sie sich bitte direkt an die Vermietung der GBG oder an den jeweiligen Vermieter.
Antrag
Zuständig ist in Baden-Württemberg die Gemeinde, in der Sie wohnen. Wollen Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, können Sie den Antrag an dem künftigen Wohnort in Baden-Württemberg stellen.  
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann mit der Post versandt oder persönlich abgegeben werden. Es ist nicht möglich den Antrag per Fax oder Mail einzureichen.
Stand: 16.02.2012

Kartenzoom
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Beratung und Antragstellung:

K 1, 7-13
68159 Mannheim
1.OG, Zimmer 128 - 135
Telefon 0621 293 7878

E Mail wohnen [at] mannheim [dot] de

Besuchszeiten:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-17:00 Uhr

bei besonderem Bedarf
Terminvereinbarung oder einfach per Post

Sie erreichen uns mit dem ÖPNV:

RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7        Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2, 53, 61, 62      Haltestelle Kurpfalzbrücke

Sozialwohnung
GBG - Mannheimer
Wohnungsbaugesellschaft mbH

Vermietung
Ulmenweg 7
68167 Mannheim
Telefon: 0621
3096-222

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