- Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren
- Sachgebietsleitung:
- VolkerBöhm
- E-Mail: wohnen [at] mannheim [dot] de
- K1, 7-1368159Mannheim
- Tel.: 0621 293-7814
- Fax: 0621 293-47-7814
- http://www.mannheim.de/
Sozialwohnung - Wohnberechtigung
Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Für die Wohnungssuche bei der GBG-Mannheimer Wohnungbaugesellschaft mbH benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. Wenden Sie sich bitte direkt an die Vermietung der GBG oder an den jeweiligen Vermieter.
Antrag
Zuständig ist in Baden-Württemberg die Gemeinde, in der Sie wohnen. Wollen Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, können Sie den Antrag an dem künftigen Wohnort in Baden-Württemberg stellen.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann mit der Post versandt oder persönlich abgegeben werden. Es ist nicht möglich den Antrag per Fax oder Mail einzureichen.
Stand: 16.02.2012

Beratung und Antragstellung:
K 1, 7-13
68159 Mannheim
1.OG, Zimmer 128 - 135
Telefon 0621 293 7878
E Mail wohnen [at] mannheim [dot] de
Besuchszeiten:
Montag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 14:00-17:00 Uhr
bei besonderem Bedarf
Terminvereinbarung oder einfach per Post
Sie erreichen uns mit dem ÖPNV:
RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7 Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2, 53, 61, 62 Haltestelle Kurpfalzbrücke
Sozialwohnung
GBG - Mannheimer
Wohnungsbaugesellschaft mbH
Vermietung
Ulmenweg 7
68167 Mannheim
Telefon: 0621 3096-222
