- Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren
- Sachgebietsleitung Betreuungsbehörde:
- LutzTybussek
- E-Mail: betreuungsbehoerde [at] mannheim [dot] de
- K1, 7-1368159Mannheim
- Tel.: 0621 293-9488
- Fax: 0621 293-2630
- http://www.mannheim.de/
Rechtliche Betreuung für Volljährige
Was ist eine Betreuung?
Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung für volljährige Menschen
§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Eine Betreuung kann für Erwachsene notwendig sein, die
psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können; es sei denn, es wurde eine ausreichende Vollmacht erteilt.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Eine Betreuung kann von jedem schriftlich oder persönlich beim
Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
A 2, 1
68159 Mannheim
angeregt werden.
Informationen des Amtgerichts:
Informationsblatt
Verfahren und Vordruck
Wie helfen wir Ihnen?
Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung neben dem Betreuungsgericht.
- Wir klären die Möglichkeiten ab, eine Betreuung zu vermeiden.
- Wir nehmen gegenüber dem Betreuungsgericht Stellung zu der Erforderlichkeit einer Betreuung nach sozialen Kriterien.
- Wir schlagen dem Gericht einen geeigneten Betreuer vor.
- Wir führen Betreuer in ihre Aufgaben ein und bilden sie weiter.
- Wir beraten und unterstützen bestellte Betreuer.
- Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit als Vollmachtnehmer.
Wir informieren über Vorsorgemöglichkeiten
- Vollmacht
- Betreuungsverfügung
Stand: 29.07.2011

So erreichen Sie uns:
Besucheranschrift
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K 1, 7-13
68159 Mannheim
Sie erreichen uns mit dem ÖPNV:
RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7 Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2, 53, 61, 62 Haltestelle Kurpfalzbrücke
Postanschrift
Stadt Mannheim
Betreuungsbehörde
68149 Mannheim
weitere Infos
Homepage Bundesministerium für Justiz
Homepage Amtsgericht Mannheim
