Rechtliche Betreuung für Volljährige

Was ist eine Betreuung?

Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung für volljährige Menschen
§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Eine Betreuung kann für Erwachsene notwendig sein, die

psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können; es sei denn, es wurde eine ausreichende Vollmacht erteilt.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine Betreuung kann von jedem schriftlich oder persönlich beim

Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
A 2, 1
68159 Mannheim

angeregt werden.

Informationen des Amtgerichts:

Informationsblatt
Verfahren und Vordruck

Wie helfen wir Ihnen?

Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung neben dem Betreuungsgericht.

  • Wir klären die Möglichkeiten ab, eine Betreuung zu vermeiden.
  • Wir nehmen gegenüber dem Betreuungsgericht Stellung zu der Erforderlichkeit einer Betreuung nach sozialen Kriterien.
  • Wir schlagen dem Gericht einen geeigneten Betreuer vor.
  • Wir führen Betreuer in ihre Aufgaben ein und bilden sie weiter.
  • Wir beraten und unterstützen bestellte Betreuer.
  • Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit als Vollmachtnehmer.
Wir informieren über Vorsorgemöglichkeiten
  • Vollmacht
  • Betreuungsverfügung

Stand: 29.07.2011

Anhänge

Vollmacht.pdf(56.15 KB)
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So erreichen Sie uns:

Besucheranschrift

Betreuungsbehörde
K 1, 7-13
68159 Mannheim

Sie erreichen uns mit dem ÖPNV:

RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7        Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2, 53, 61, 62      Haltestelle Kurpfalzbrücke

Postanschrift

Stadt Mannheim
Betreuungsbehörde
68149 Mannheim

weitere Infos

Homepage Bundesministerium für Justiz
Homepage Amtsgericht Mannheim