Pflege im eigenen Haushalt

Pflege im eigenen Haushalt

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse (Krankenkasse der/des Betroffenen). Die Pflegekasse gewährt Leistungen entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit.

Sofern noch keine Pflegestufe anerkannt ist, fordern Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse die Antragsformulare zur Einstufung in eine Pflegestufe an. Befindet sich die zu pflegende Person im Krankenhaus, kann Ihnen auch der dortige Sozialdienst weiterhelfen. Liegt eine Demenz vor, sollten Sie dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung des Haus-/Stationsarztes beifügen.

Reichen aber die Zahlungen der Pflegekasse sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht aus oder sind sie nicht pflegeversichert, können Sie ergänzende Sozialhilfeleistungen beantragen.

Ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Für das Vermögen gilt die Freigrenze (Schonvermögen) von 2.600,00 Euro für Alleinstehende und von 3.214,00 Euro für Ehepaare.
Haben Sie kein Vermögen oder nur Vermögenswerte unterhalb der Freigrenze, richtet sich die Höhe einer Sozialhilfegewährung nach Ihrem Einkommen.

Wir beraten Sie gerne in Ihrer aktuellen Lebenssituation und wollen Ihnen Wege aufzeigen, möglichst lange im eigenen Haushalt zu verblieben.

Wenn jedoch eine Versorgung in der eigenen häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist, kommen Sozialhilfeleistungen für die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts in Frage.

Stand: 05.10.2011

Anschrift:
Fachbereich Soziale Sicherung,
Arbeitshilfen und Senioren
Pflegeberatung
K 1, 7 - 13
68159 Mannheim

Sie erreichen uns mit dem ÖPNV

RNV Linie 1,3,4,5,7    Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2,53,61,62  Haltestelle Kurpfalzbrücke

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir
Ihren individuellen Anspruch prüfen können

Ansprechpartner

Herr Göltl
Telefon 0621/ 293-9483

Frau Dentler
Telefon 0621/ 293-9484