Lebensmittelhygiene-Schulung

Lebensmittel, die mit Krankheitserregern verunreinigt sind, können Krankheiten auf andere Menschen übertragen. Häufige Symptome bei lebensmittelbedingten Erkrankungen sind Erbrechen und Durchfall. Durch die Beachtung hygienischer Grundregeln können viele dieser Erkrankungen erfolgreich vermieden werden.

Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen nach dem Gesetz durch eine Belehrung in die Lage versetzt werden zu erkennen, ob bei ihnen eine Infektion besteht, deren Erreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragbar sind. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden (Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot), bis die Gefahr einer Infektionsübertragung nicht mehr besteht.

Diese Belehrung bzw. Schulung muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit mündlich und schriftlich erfolgen und wird in Verbindung mit einer Lebensmittelhygieneschulung von den Gesundheitsämtern oder von beauftragten Ärzten durchgeführt. Auch der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle 2 Jahre über die Tätigkeitsverbote und über die Mitwirkungspflichten des Einzelnen belehren. (Gesetzestext: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln)

Schulungstermine im Fachbereich:

Dienstags 10 Uhr und Donnerstags 15 Uhr
Kosten: 31,00 Euro

Anmeldung und Information

am Informationsschalter im 1.OG oder telefonisch

Dienstag       8 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Freitag          8 bis 12 Uhr